11.03.2020 - 4.2 Inhaltliches und gestalterisches Konzept für de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Hierzu, so der Oberbürgermeister, verzichte er auf eine nochmalige Vorstellung des Vorschlags. Er weist darauf hin, dass in der jetzt als Tischvorlage ausgereichten Fassung lediglich eine Klarstellung im Punkt 3 erfolgt sei. Der vollständige Erhalt des Rechenzentrums stehe natürlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Grundstückseigentümerin „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“. Zwar ziehe sich die Frage der Eigentumsrechte wie ein roter Faden durch die Vorlage, trotzdem scheine es nicht allen klar zu sein, so dass dies noch einmal mit aufgenommen wurde. Er informiert, dass das Schreiben der Stiftung Garnisonkirche an die Öffentlichkeit und die Fraktionen wieder zurückgezogen wurde.

In der sich anschließenden Diskussion zeigt sich Herr Friederich „arg überrascht“ von der jetzt vorliegenden Fassung und der jetzt gewählten Formulierung, die aus seiner Sicht „das Vorherige“ wieder aufweiche. Diesen Sinneswandel könne er nicht nachvollziehen und dann müsste logischerweise auch ein Wiederaufbau des Kirchenschiffs möglich sein.

Herr Kolesnyk betont, dass Eigentum und Fläche zusammen gedacht werden müsse sowie erst die funktionelle Nutzung zu klären sei und dann die Form. Dies wurde mehrfach gesagt und jetzt mit der Drucksache zur Entscheidung vorgelegt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, so Frau Armbruster, werde der Vorlage zustimmen. Wie in der Anhörung gewünscht, wird ein offenes Verfahren gewählt, so dass dem vorliegenden Ergänzungsantrag der Fraktion CDU nicht zugestimmt werde. Sie plädiert dafür, sich der Diskussion konstruktiv zu stellen und das Areal im Paket und im rechtlichen Rahmen zu denken.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass Ausgangspunkt der Diskussion die Aufgabe der Stadt im Kuratorium gewesen sei; die Definition sei erfolgt. Bezüglich der Gestaltung der betroffenen Flächen spreche selbst die Stiftung nicht von einem Wiederaufbau des Kirchenschiffes. Das Verfahren sollte für alle nachvollziehbar gestaltet werden und zu einem geeigneten Zeitpunkt sollten die Potsdamerinnen und Potsdamer mit beteiligt werden. Solche Fragen, so der Oberbürgermeister, müssen im 1. Schritt mit beantwortet werden. Nach Abschluss der 1. Phase soll das Verfahren der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden, so dass es also mehrfach die Gelegenheit gebe, über den Fortgang mit zu entscheiden.

Herr Teuteberg begrüßt namens seiner Fraktion den partizipativen Ansatz und beantragt, den 3. Spiegelstrich im Punkt 1 ersatzlos zu streichen und keinen weiteren Punkt aufzunehmen.

 

Herr Friederich verweist auf die im Ergänzungsantrag enthaltenen finanziellen Auswirkungen und plädiert dafür, diese mit dem folgenden Wortlaut zu übernehmen.

 

Bis zum Frühjahr 2023 soll in einem mehrstufigen Verfahren und unter Wahrung der Eigentumsrechte und Nutzendeninteressen, ein inhaltliches und gestalterisches Konzept für den Bereich bzw. die Standorte Garnisonkirche und Rechenzentrum erarbeitet werden.

Vier Phasen sind von Juni 2020 bis Frühjahr 2023 vorgesehen:

1. Phase: Abstimmung eines mehrstufigen Verfahrens mit Eigentümern und Nutzenden bis Juni

2020

(…)

Dieses Phasenmodell wird zunächst mit Phase 1 beschlossen und die Phasen 2 - 4 werden

erst umgesetzt, wenn die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden können.

(…)

 

Herr Wollenberg spricht sich dagegen aus, da dies bereits in dem vorliegenden Vorschlag enthalten sei, eben nur mit einer anderen Formulierung.

 

Herr Keller verweist auf die vorgesehenen Beschlussfassungen nach den einzelnen Teilabschnitten durch die Stadtverordnetenversammlung und darauf, dass ein Verfahren gewählt worden sei, das mit allen Fragen offen umgehe und in dem verschiedene Varianten geprüft werden.

Frau Armbruster führt aus, dass die Frage sei, wie „offenes Verfahren“ definiert werde entweder zurück auf Anfang, wie von der Fraktion CDU gewollt oder nach dem Diskussionsstand Anhörung am 24.01.2020“.

 

Herr Friederich spricht sich dafür aus, keine einseitigen Festlegungen zu treffen. Wenn das Eine möglich sein soll, dann auch das Andere. Zur Not könne er den Ergänzungsantrag auch zurückziehen. Entweder werde der 3. Spiegelstrich im Punkt 3 gestrichen oder die Varianten geöffnet.

 

Die Fraktion DIE aNDERE, so Frau Pöller, begrüße das vorgeschlagene Verfahren und werde dem zustimmen. Wenn etwas gestrichen werde, dann bitte mit aller Konsequenz.

Herr Teuteberg betont, dass die Fraktionen zwar unterschiedliche Positionen vertreten, bezüglich des Verfahrens aber ein breiter Konsens gefunden werden sollte. Seine Fraktion schließe sich der vorgeschlagenen Streichung an.

Eben um die größtmögliche Mehrheit zu finden, so Herr Kolesnyk, wurde die Vorlage nochmals angepasst und in der jetzigen Formulierung sei nichts ausgeschlossen. Explizit erwähnt werde, was sich die Mehrheit vorstellen könne.

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass es der Stiftung um die Gestaltung ihres Grundstücks gehe. Weil keiner wisse, wie die Diskussion im Endeffekt ausgehe, sollte hier nicht zu kleinlich agiert werden.

 

Im Ergebnis des weiteren Meinungsaustauschs zieht Herr Friederich den Ergänzungsantrag der Fraktion CDU zurück.

 

Änderungsantrag:

Die von Herrn Teuteberg beantragte Streichung des 3. Spiegelstrichs im Punkt 3 wird mit 12 Nein-Stimmen, bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Die DS 20/SVV/0295 wird in der Fassung vom 11.03.2020 zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Bis zum Frühjahr 2023 soll in einem mehrstufigen Verfahren und unter Wahrung der Eigentumsrechte und Nutzendeninteressen, ein inhaltliches und gestalterisches Konzept für den Bereich bzw. die Standorte Garnisonkirche und Rechenzentrum erarbeitet werden.

 

Vier Phasen sind von Juni 2020 bis Frühjahr 2023 vorgesehen:

 

 

  1. Phase: Abstimmung eines mehrstufigen Verfahrens mit Eigentümern und Nutzenden bis Juni 2020

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Garnisonkirche und als Gesellschaftervertreter in der ProPotsdam beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an den Standorten Garnisonkirche und Rechenzentrum und den jeweiligen Nutzenden ein mehrstufiges Verfahren für die Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum abzustimmen.

 

Der Bereich setzt sich im engeren Sinn aus dem in Errichtung befindlichen Turm der Garnisonkirche, dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs der früheren Garnisonkirche und dem Rechenzentrum zusammen. Der inhaltlich und gestalterisch zu betrachtende Bereich kann aus konzeptionellen Überlegungen darüber hinaus erweitert werden.

Das Verfahren soll der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Als Zielstellungen für das Verfahren zur Erarbeitung eines inhaltlichen Konzeptes und eines gestalterischen Konzeptes gelten die für Phase 2 und Phase 3 beschriebenen und durch die Stadtverordnetenversammlung gesetzten Vorgaben.

 

  1. Phase: Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes bis Januar 2021

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es, bis zum Januar 2021 ein inhaltliches Konzept für den Bereich mit den Eigentümern, Nutzenden und der Stadtgesellschaft zu erarbeiten und der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Grundlagen für die Erstellung sind die Vorstellungen der Eigentümer, Nutzenden und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft, die weiteren inhaltlichen Nutzungsvorschläge aus der Anhörung des Hauptausschusses zur Drucksache 19/SVV/1166 vom 24.01.2020. Das inhaltliche Konzept soll einen Vorschlag für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell enthalten.

 

Bei der Erarbeitung des inhaltlichen Konzeptes sollen weitere Gedenkstätten-, Lern-, Jugendbildungs- und Museumsstandorte in der Landeshauptstadt Potsdam mit einbezogen werden, um Synergien zu nutzen und Konkurrenzen zu vermeiden.

 

  1. Phase: Erstellung eines gestalterischen Konzeptes auf Grundlage des inhaltlichen Konzeptes bis Sommer 2022

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es ferner, aufbauend auf den inhaltlichen Konzeptvorstellungen bis zum Sommer 2022 ein städtebauliches Konzept mit gestalterischen Vorgaben für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum zu erarbeiten und mit den Eigentümern und Nutzenden abzustimmen und diese mit der Stadtgesellschaft zu diskutieren. Es sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens Varianten eingeholt werden, auf deren Grundlage ein von Eigenmern, Nutzenden und Stadtgesellschaft akzeptierter städtebaulicher und gestalterischer Entwurf gesucht werden kann.

 

Alle Varianten sollen folgende Punkte berücksichtigen und Aussagen treffen zu:

 

-          dem nach Abschluss der inhaltlichen Diskussion vorliegenden inhaltlichen Konzept für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum,

-          dem auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche,

-          einem weitestgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei der vollständige Erhalt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Grundstückseigentümerin „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ steht,

-          einer der entwickelten Nutzungskonzeption folgenden baulichen Gestalt für das Gesamtareal Garnisonkirche/Rechenzentrum. 

 

Das gestalterische Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2022 zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Phase: Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der konzeptionellen Entscheidungen bis Frühjahr 2023


Nach Vorliegen der Entscheidung zum Gesamtkonzept wird die Stadtverordnetenversammlung in gesonderter Beschlussfassung den Oberbürgermeister beauftragen, die auf der Grundlage des Konzeptes zu treffenden baurechtlichen Beschlüsse zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Frühjahr 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  4

Stimmenthaltung:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10772&TOLFDNR=130388&selfaction=print