10.06.2020 - 5.3 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Maaß, Steuerungsunterstützung im Geschäftsbereich Finanzen, Investitionen und Controlling, erläutert die Mitteilungsvorlage und verweist auf einengewissen Verzug“ der Berichterstattungen, da jetzt über die Vergaben aus dem Jahr 2015 berichtet werde. Auf Grund mehrfacher Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht wurde nunmehr ein zweistufiges Verfahren gewählt, dass das Informationsinteresse der Stadtverordneten ebenso berücksichtige, wie die zwingend schützenswerten Interessen Dritter. So wurden weitergehende Informationen im nicht öffentlichen Teil des Rechnungsprüfungsausschusses zur Einsichtnahme ausgereicht und zur Kenntnis genommen. Er betont, dass die fehlenden Berichterstattungen noch in diesem Jahr nachgeholt werden sollen.

 

Da dieses Verfahren, so Frau Dr. Müller, nur bedingt aussagefähig sei, fragt sie nach, ob sich die Verwaltung eine Mischform vorstellen könne. Diese würde die Themen benennen, ohne die Auftragnehmer aufzuführen. Eine Mitteilungsvorlage wie die hier vorgelegte, brauche sie persönlich nicht.

Auf ihre Nachfrage, wie die Gutachten geplant werden, verweist Herr Exner auf Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die selbständige Planung jedes Geschäftsbereiches. Darüber hinaus gebe es Gutachten, die verpflichtend seien, wie z.B. die Verkehrswertgutachten. Bezüglich der Anmerkung von Frau Dr. Müller verweist er auf die im Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegte Langfassung. Diese, so Herr Maaß, sei auch allen Stadtverordneten zugänglich gewesen, da sie das Recht haben, an den auch nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen.

Herr Friederich bestätigt als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, dass die genannte Langfassung vorgelegen hat und ausführlich beraten wurde.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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