10.06.2020 - 5.6 Elternbeitragsordnung 2020/2021

Beschluss:
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Die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Frau Aubel, erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im RIS als Anlage beigefügt) die Zielstellung, eine neue, rechtskonforme Elternbeitragsordnung (EBO) zum Kitajahr 2020/2021 zu erarbeiten. Bereits in der Hauptausschusssitzung im November vergangenen Jahres habe sie die Handlungsnotwendigkeit und die Herausforderungen für weitgehend einheitliche Beiträge in allen Kitas dargestellt.  

Die anstehenden Überlegungen stehen unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Linie aller kreisfreien Städte in Brandenburg.

 

Sie verweist darauf, dass es nach wie vor keine abgeschlossene Betriebskostenabrechnung 2018 als valide Datenbasis gebe und weiterhin zahlreiche Rechtsunsicherheiten bestehen, wie die:

  • Definition sozialverträglicher Einstieg,
  • Definition /Ermittlung Einkommen
  • Betriebskostenbestandteile (u.a. Grundstück- und Gebäude KitaG §16, 3)

 

Die für Herbst 2019 angekündigte Vorlage einer Mustersatzung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gebe es nicht. Ebenso fehle die Mustersatzung, die im Vorfeld einer eigenen EBO vorliegen sollte, um die Wahrscheinlichkeit der Stimmigkeit/Rechtssicherheit zu erhöhen. 

Voraussichtlich im Juni werde die Novellierung KitaG (Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen) beschlossen. Der Koalitionsvertrag sehe u.a. vor „die örtlich unterschiedlichen Kita-Beiträge und Belastungen für Familien aufzulösen und dazu sei eine Musterelternbeitragstabelle als Empfehlung geplant. Mit dem Zeitlauf (Juni) werde aber keine Umsetzung zum Start Kitajahr 2020/2021 ermöglicht.

Demzufolge sei eine neue, rechtskonformere EBO zum Kitajahr 2020/2021 aufgrund der Zeitschiene und der Abstimmungsbedarfe nicht realisierbar und müsse jeder Träger eine eigene Elternbeitragsordnung zum Herstellen des Einvernehmens vorlegen.

Eine weitere Verständigung zu dieser Thematik werde es im morgigen Jugendhilfeausschuss geben, insbesondere zu der Notwendigkeit „einen weiteren Rahmen zu spannen“. Danach werde die Stadt auf die Träger zugehen.

Herr Kirsch verweist darauf, dass die Stadt selbst Kitaträger werden sollte, um das Satzungsrecht zu haben. Frau Aubel bestätigt, dass daran gearbeitet und das Vorhaben zum Ende des Jahres untersetzt werde, z.B. mit möglichen Standorten und dem Zeitpunkt der kommunalen Trägerschaft.

Auf die Nachfrage von Herrn Wollenberg, wie zum Kitajahr 2021/2022 eine einheitliche Satzung sichergestellt werden könne, entgegnet Frau Aubel, dass entweder im Vorfeld die erwähnte Mustersatzung vorliege oder die Stadt sich mit einem entsprechenden Vorlauf mit den Trägern einige.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10777&TOLFDNR=132098&selfaction=print