24.06.2020 - 4.5 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Herr Heuer bringt den Antrag ein und informiert über den Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes, der wie folgt lautet:

 

Im § 5 Ziff.5 (Angelegenheiten des Hauptausschusses) ist aufzunehmen:

 

        Angelegenheiten nach Haushaltssatzung, insbesondere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bei Dringlichkeit auch ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen

 

Herr Heuer plädiert für eine eventuelle Überweisung in die Fachausschüsse zur Beratung.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Herr Dr. Scharfenberg beantragt, die Überweisung des Antrages in alle Ausschüsse.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

einstimmig angenommen.

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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

 

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