03.06.2020 - 7.1 Standard für Einzelfallhelfer*innen an Schulen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung der Fraktion DIE LINKE vom 26.05.2020 mit einer geänderten Terminstellung zuzustimmen.

 

Diese neue Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ausführungsvorschrift für die Hilfen zur angemessenen Schulbildung zu erarbeiten.

 

In der Vorschrift sind neben zu definierenden Ausbildungsstandards für Einzelfallhelfer*innen auch Regelungen zu verankern, dass Poolbildungen von Einzelfallhelfer*innen möglich sind sowie die Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten Anwendung finden.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2021 der Entwurf einer Ausführungsvorschrift vorzulegen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen