03.06.2020 - 7.2 Silvesterfeuerwerk ohne Böller
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Sprengstoffverordnung (1. SprengV) anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Stadtgebieten zukünftig auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr abgebrannt werden dürfen.
Diese Anordnung soll rechtzeitig vor dem 31.12.2020 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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