03.06.2020 - 7.2 Silvesterfeuerwerk ohne Böller

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsser Klima, Umwelt und Mobilität undr Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfehlen, den Antrag abzulehnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Armbruster beantragt namens der Fraktion ndnis 90/Die Grünen, die namentliche Abstimmung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Spreng­stoffverordnung (1. SprengV) anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Stadtgebieten zukünftig auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr abgebrannt werdenrfen.

 

Diese Anordnung soll rechtzeitig vor dem 31.12.2020 erfolgen.

 

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Anlagen