03.06.2020 - 8.23 Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften für Flü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhalten Frau Maria Pohle (Vorsitzende Migrantenbeirat) und in Vertretung für Herrn Simon Wohlfahrt (Vertreter Seebrücke), Frau Olga Koopmann das Rederecht.

 

Frau Pohle informiert in ihrer Funktion als Vorsitzende über die Stellungnahme des Migrantenbeirates, die den Stadtverordneten zur heutigen Sitzung als Tischvorlage ausgereicht wurde.

 

Frau Koopmann, Vertreterin Seebrücke, ist für die Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge aufgrund der Covid- 19 Pandemie und empfiehlt eigene Wohnräume für die Flüchtlinge zu schaffen.

 

Der Antrag wird in einer neuen Fassung vom 03.06.2020 vom Stadtverordneten Boede namens der Fraktionen DIE aNDERE, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Said beantragt namens der Fraktion AfD die namentliche Abstimmung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Maßnahme- und Zeitplan zu erarbeiten, um alle Flüchtlinge in eigenen Wohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften (GU) unterzubringen, in denen die Unterbringung in wohnungsähnlicher Form möglich ist. Wohnungsähnlich ist die Unterbringung in einer GU dann, wenn sie eigene Wohnbereiche vorsieht, in denen Wohnräume, Bäder und Küchen nicht mit haushaltsfremden Personen geteilt werden müssen.

 

In die Erarbeitung des Planes sollen unter Federführung des zuständigen Fachbereiches der Stadtverwaltung auch der Migrantenbeirat und die Beauftragte für Migration und Integration einbezogen werden.

 

  1. Alle Leistungsbeschreibungen in Ausschreibungen, Interessenbekundungsverfah­ren und Vertragsverlängerungen ssen künftig mindestens die Empfehlungen der vorliegenden SARS-COV-2 Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 16.04.2020 umsetzen. In diesen wird festgelegt, dass Mehrfachbelegungen von Schlafräumen grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige zulässig sein sollen. Bei der Leistungsvergabe sind Angebote auszuschließen, die keine Unterbringung in Wohnungen oder wohnungsähnlicher Form garantieren.

 

Der Ausschussr Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion (GSWI) und der Hauptausschuss sollen im August 2020 über den Sachstand informiert werden.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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