03.06.2020 - 10.3 Neubesetzung des Aufsichtsrates der Energie und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der Energie- und Wasser GmbH wir entsprechend § 41 Abs. 6 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKverf) neu besetzt.

 

 

 

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Anlagen