03.06.2020 - 5.1 Inhaltliches und gestalterisches Konzept für de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, der Vorlage in der Fassung vom 11.03.2020 zuzustimmen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Boede beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende Streichungen in der Textfassung zur Phase 3, wie folgt:

 

Alle Varianten sollen folgende Punkte berücksichtigen und Aussagen treffen zu:

 

- dem nach Abschluss der inhaltlichen Diskussion vorliegenden inhaltlichen Konzept für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum, -

- dem auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung zur Errichtung des Turms wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche,

- einem weitestgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei der vollständige Erhalt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Grundstückseigentümerin „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ steht,

- einer der entwickelten Nutzungskonzeption folgenden baulichen Gestalt für das Gesamtareal Garnisonkirche/Rechenzentrum

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Niekisch beantragt namens der Fraktion CDU folgende Ergänzung:

 

Unter dem "Punkt 3. Phase: Erstellung eines gestalterischen Konzeptes auf der Grundlage des inhaltlichen Konzeptes bis Sommer 2020" wird unter der Unterüberschrift: „Grundlagen für die zukünftige Gestaltung bilden dabei" ein fünfter Spiegelstrich mit folgendem Inhalt hinzugefügt:

 

- die Möglichkeit der Wiederherstellung des vollständigen Kirchenschiffes der Garnisonkirche nach historischem Vorbild."

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Teuteberg beantragt namens der Fraktion der Freien Demokraten die Streichung des 3. Spiegelstriches in der Phase 3.

 

 

Nach neun Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Keller beantragt namens der Fraktion SPD den Schluss der Debatte.

 

Nachdem alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zum Beratungsgegenstand zu äern:

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE aNDERE wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag der Fraktion CDU vom 29.05.2020 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage in der Fassung des Hauptausschusses vom 11.03.2020 zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Bis zum Frühjahr 2023 soll in einem mehrstufigen Verfahren und unter Wahrung der Eigentumsrechte und Nutzendeninteressen, ein inhaltliches und gestalterisches Konzept für den Bereich bzw. die Standorte Garnisonkirche und Rechenzentrum erarbeitet werden.

 

Vier Phasen sind von Juni 2020 bis Frühjahr 2023 vorgesehen:

 

1. Phase: Abstimmung eines mehrstufigen Verfahrens mit Eigentümern und Nutzenden bis Juni 2020

 

Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Garnisonkirche und als Gesellschaftervertreter in der ProPotsdam beauftragt, mit den Eigentümern der Grundstücke an den Standorten Garnisonkirche und Rechenzentrum und den jeweiligen Nutzenden ein mehrstufiges Verfahren für die Erarbeitung eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum abzustimmen.

 

Der Bereich setzt sich im engeren Sinn aus dem in Errichtung befindlichen Turm der Garnisonkirche, dem Grundstück des ehemaligen Kirchenschiffs der früheren Garnisonkirche und dem Rechenzentrum zusammen. Der inhaltlich und gestalterisch zu betrachtende Bereich kann aus konzeptionellen Überlegungen darüber hinaus erweitert werden.

 

Das Verfahren soll der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Als Zielstellungen für das Verfahren zur Erarbeitung eines inhaltlichen Konzeptes und eines gestalterischen Konzeptes gelten die für Phase 2 und Phase 3 beschriebenen und durch die Stadtverordnetenversammlung gesetzten Vorgaben.

 

2. Phase: Erstellung eines inhaltlichen Konzeptes bis Januar 2021

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es, bis zum Januar 2021 ein inhaltliches Konzept für den Bereich mit den Eigentümern, Nutzenden und der Stadtgesellschaft zu erarbeiten und der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Grundlagen für die Erstellung sind die Vorstellungen der Eigentümer, Nutzenden und weiteren Akteuren der Stadtgesellschaft, die weiteren inhaltlichen Nutzungsvorschläge aus der Anhörung des Hauptausschusses zur Drucksache 19/SVV/1166 vom 24.01.2020. Das inhaltliche Konzept soll einen Vorschlag für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell enthalten.

 

Bei der Erarbeitung des inhaltlichen Konzeptes sollen weitere Gedenkstätten-, Lern-, Jugendbildungs- und Museumsstandorte in der Landeshauptstadt Potsdam mit einbezogen werden, um Synergien zu nutzen und Konkurrenzen zu vermeiden.

 

3. Phase: Erstellung eines gestalterischen Konzeptes auf Grundlage des inhaltlichen Konzeptes bis Sommer 2022

 

Ziel des mehrstufigen Verfahrens ist es ferner, aufbauend auf den inhaltlichen Konzeptvorstellungen bis zum Sommer 2022 ein städtebauliches Konzept mit gestalterischen Vorgaben für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum zu erarbeiten und mit den Eigentümern und Nutzenden abzustimmen und diese mit der Stadtgesellschaft zu diskutieren. Es sollen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens Varianten eingeholt werden, auf deren Grundlage ein von Eigentümern, Nutzenden und Stadtgesellschaft akzeptierter städtebaulicher und gestalterischer Entwurf gesucht werden kann.

 

Alle Varianten sollen folgende Punkte berücksichtigen und Aussagen treffen zu:

 

- dem nach Abschluss der inhaltlichen Diskussion vorliegenden inhaltlichen Konzept für den Bereich Garnisonkirche/Rechenzentrum,

- dem auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigungen wiedererrichteten Turm der Garnisonkirche,

- einem weitestgehenden oder vollständigen Erhalt des Rechenzentrums, wobei der vollständige Erhalt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Grundstückseigentümerin „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ steht,

- einer der entwickelten Nutzungskonzeption folgenden baulichen Gestalt für das Gesamtareal Garnisonkirche/Rechenzentrum. 

 

Das gestalterische Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Sommer 2022 zur Entscheidung vorzulegen.

 

4. Phase: Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der konzeptionellen Entscheidungen bis Frühjahr 2023

 

Nach Vorliegen der Entscheidung zum Gesamtkonzept wird die Stadtverordnetenversammlung in gesonderter Beschlussfassung den Oberbürgermeister beauftragen, die auf der Grundlage des Konzeptes zu treffenden baurechtlichen Beschlüsse zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Frühjahr 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen