03.06.2020 - 5.6 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über di...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion CDU vom Stadtverordneten Friederich eingebracht.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte -Entschädigungssatzung- vom 06.11.2019 in der Fassung der Änderung vom 29.01.2020 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 3 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Die Zeitangabe von „4 Wochen“ wird geändert in „2 Wochen“

 

  1. § 4 erhält folgende neue Fassung

Monatliche Aufwandsentschädigung r Mitglieder der Ortsbeiräte, Ortsvorsteher und Stellvertreter der Ortsvorsteher

 

(1) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Ortsbeiräte in               he von 60 €.

 

(2) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Ortsvorsteher.

Diese beträgt für

- Eiche       970

- Groß Glienicke     920

- Fahrland      970 €

- Neu Fahrland   600

- Golm    800 €

- Marquardt     460

- Grube       320

- Satzkorn      320 €

- Uetz-Paaren     320 €

 

(3) Eine monatliche Aufwandsentschädigung erhalten die Stellvertreter der Ortsvorsteher.               Diese beträgt 50 % der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher ihres Ortsteiles               nach Absatz 2.

 

(4) Ist die Funktion des Ortsvorstehers nicht besetzt und wird die Stellvertretung in vollem               Umfang wahrgenommen, so erhält der Stellvertreter 100 % der Aufwandsentschädi-              gung des Ortsvorstehers seines Ortsteiles gemäß Absatz 2. Die gewährte Aufwands-              entschädigung nach Absatz 3 wird dabei angerechnet.

 

(5) § 4 Absatz 6 findet entsprechende Anwendung

 

  1. § 5 Absatz 2, 4. Spiegelstrich erhält folgende Fassung:

-  die Teilnahme an Fraktionssitzungenr deren Mitglieder und r sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner der Fraktion, soweit sie der Vorbereitung einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung oder eines Ausschusses dienen. Davon ausgenommen sind Klausurtagungen und Wochenendschulungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.