03.06.2020 - 5.10 Empfehlungen der Transparenzkommission endlich ...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion der Freien Demokraten vom Stadtverordneten Teuteberg eingebracht sowie die Überweisung in den Hauptausschuss zur Erledigung beantragt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 33 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 22 Ja-Stimmen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Laabs, Fraktion Die aNDERE, beantragt die getrennte Abstimmung des Antrags.

 

Abstimmungsergebnis:

Der 1. Teil des Beschlussvorschlages:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zu berichten, inwieweit die Empfehlungen der Transparenzkommission des Jahres 2012 befolgt wurden. Insbesondere ist darzulegen, ob bzw. wann die Leitlinien guter Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (Kodex) des Jahres 2008 angepasst wurden bzw. werden.

Sofern die Empfehlungen zur Anpassung des Kodex bislang nicht vollumfänglich umgesetzt wurden, sind die Hinderungsgründe hierfür darzulegen und mitzuteilen, in welcher Form die Stadtverordnetenversammlung über die Nichteinhaltung der Empfehlung der Transparenzkommission informiert wurde. Ausführlich darzustellen ist, welche Empfehlungen im Einzelnen bislang nicht umgesetzt wurden.

Die Berichterstattung des Oberbürgermeisters hat umgehend, spätestens aber bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im August 2020, zu erfolgen.

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Der 2. Teil des Beschlussvorschlages:

 

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im November 2020 einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Empfehlungen der Transparenzkommission wann und in welcher Weise umgesetzt werden sollen. Dazustellen ist ferner, inwieweit die Empfehlungen der Transparenzkommission des Jahres 2012 modifiziert bzw. erweitert werden sollten, um u.a. die Transparenz der Entscheidungen des Oberbürgermeisters als Vertreter in den Gesellschafterversammlungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu erhöhen. Die Informations- und Kontrollrechte der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Oberbürgermeister als Vertreter in den Gesellschafterversammlungen sind dabei zu stärken.

 

wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schriftlich zu berichten, inwieweit die Empfehlungen der Transparenzkommission des Jahres 2012 befolgt wurden. Insbesondere ist darzulegen, ob bzw. wann die Leitlinien guter Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex - für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam (Kodex) des Jahres 2008 angepasst wurden bzw. werden.

Sofern die Empfehlungen zur Anpassung des Kodex bislang nicht vollumfänglich umgesetzt wurden, sind die Hinderungsgründe hierfür darzulegen und mitzuteilen, in welcher Form die Stadtverordnetenversammlung über die Nichteinhaltung der Empfehlung der Transparenzkommission informiert wurde. Ausführlich darzustellen ist, welche Empfehlungen im Einzelnen bislang nicht umgesetzt wurden.

Die Berichterstattung des Oberbürgermeisters hat umgehend, spätestens aber bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im August 2020, zu erfolgen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im November 2020 einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Empfehlungen der Transparenzkommission wann und in welcher Weise umgesetzt werden sollen. Dazustellen ist ferner, inwieweit die Empfehlungen der Transparenzkommission des Jahres 2012 modifiziert bzw. erweitert werden sollten, um u.a. die Transparenz der Entscheidungen des Oberbürgermeisters als Vertreter in den Gesellschafterversammlungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu erhöhen. Die Informations- und Kontrollrechte der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Oberbürgermeister als Vertreter in den Gesellschafterversammlungen sind dabei zu stärken.

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