03.06.2020 - 5.13 Neubesetzung Hauptausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung des Antrages wird verzichtet.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) neu besetzt.

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Anlagen