20.05.2020 - 7.12 Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an ausgewählten und stark frequentierten Straßenkreuzungen und Plätzen Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehinderung montiert werden können. Dabei sind die Erfahrungen, die u.a. die Stadt Wedel gemacht hat, zu berücksichtigen.

 

Ein Bericht über die Umsetzung Das Prüfergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni Dezember 2020 vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag in einer neuen Fassung zuzustimmen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Frehse, Die PARTEI, beantragt folgende Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an allen ausgewählten und stark frequentierten Straßenkreuzungen und Plätzen Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehinderung zu montieren. Dabei sind die Erfahrungen, die u.a. die Stadt Wedel gemacht hat, zu berücksichtigen.

Ein Bericht über die Umsetzung ist der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene neue Fassung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der Antrag in dieser neuen Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem ausgewählten Gebiet an zehn Stellen testweise Straßennamenschilder für Menschen mit Sehbehinderung zu montieren und nach Ablauf eines Jahres gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung zu evaluieren.

 

Die Montage der Testschilder erfolgt bis zum dritten Quartal 2020.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen