20.05.2020 - 7.13 Stahnsdorfer Straße in eine Fahrradstraße umwan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen (entspricht dem Wortlaut des Änderungsantrages der Fraktion DIE aNDERE, vom 03.03.2020):

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

 

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:

- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h

- Parkverbot auf beiden Straßenseiten

- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)

- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des dritten Quartals 2020 zu berichten.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so ergänzte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.

 

Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:

- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h

- Parkverbot auf beiden Straßenseiten

- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)

- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)

 

Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des dritten Quartals 2020 zu berichten.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen