20.05.2020 - 7.14 Wollestraße 52 als Gemeinschaftswohnprojekt sic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt das Objekt Wollestr. 52 als Zwischenerwerber mit dem Ziel einer anschließenden Vergabe als Gemeinschaftswohnprojekt übernehmen kann.

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Anlagen