20.05.2020 - 7.23 Gebührenbescheide Trinkwasserlieferung und Schm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die kürzlich erlassenen Gebührenbescheide für die Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 nachträglich als vorläufig auszuweisen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind die Gebührenkalkulationen für beide Leistungen zur chsten Sitzung vorzulegen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen