20.05.2020 - 7.25 Satzung für Trinkwasserlieferung und Schmutzwas...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Hauptausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Zeitraum 2020 die Gebührensatzungen für die Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung unter Berücksichtigung des Urteilstenors VG 8 K 6/14 neu aufzustellen.

Quersubventionen, Kosten der Rekommunalisierung und sachfremde Ausgaben für Sponsoring und Stadtwerkefest sind dabei gegenüber den jetzigen Satzungen heraus zu rechnen. Ebenso sind die Gewinne der Vorjahre (2018 und ggf. Vorjahre) unter Beachtung des Urteilstenors zu verrechnen.

 

Der Stadtverordnetenversammlung sind die Gebührensatzungen für beide Leistungen bis zum Mai vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.