20.05.2020 - 2.4 Möglichkeiten der Durchsetzung von Fragerechten...

Reduzieren

Gemäß § 15 Nr. 1, Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Anfrage durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform beantwortet.

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10780&TOLFDNR=130926&selfaction=print