04.03.2020 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt", Abwägungsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse r Klima, Umwelt und Mobilität und r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Anregungen der Bürger aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplans Nr. 119 „Medienstadt“ (gemäß Anlagen 2, 3 und 4 A) entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf (siehe Anlage 4 B) ist entsprechend zu ändern und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplan-Änderung "Medienstadt" (22/17) entschieden (siehe Anlagen 5 und 6).

 

  1. Die Flächennutzungsplan-Änderung " Medienstadt" (22/17) wird beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 7).

 

 

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Anlagen