04.03.2020 - 6.5 Wettkampffähige Sportanlagen für Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. bei Neubauten, Modernisierungen sowie Sanierungen von Sportanlagen, insbesondere an Schulstandorten, obligatorisch zu prüfen, ob ein wettkampffähiges Großfeld (Fußball) errichtet werden kann,

2. diese Prüfungen für die konkret geplanten Schulsportflächen sowie Breitensportmaßnahmen wie z.B. im Entwicklungsbereich Krampnitz, soweit nicht bereits geschehen, nachzuholen und

3. Ersatzsuchen, wenn geplante bzw. avisierte Standorte (Lerchensteig, Waldstadt/Süd, Kulturbodendeponie, Krampnitz, Fahrland oder Groß Glienicke) entfallen müssen, sofort einzuleiten und entsprechende Fläche sofort für die sportliche Nutzung vorzusehen.

  1. weitere Standorte für Sportanlagen (wettkampffähige Sportflächen, weitere Sportanlagen) im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren und neue Flächen in die bestehende Übersicht des Bereichs Sport aufzunehmen sowie die Möglichkeit zu prüfen, diese Flächen zu reservieren.
  2. die finanziellen Möglichkeiten für die Realisierung von Sportanlagen bis 2030 zu untersuchen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, wo im Stadtgebiet ein Sportpark mit mehreren Sportangeboten errichtet werden kann.

 

Die Prüfergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung bis Juni 2020 vorzulegen. Die finanziellen Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit dem nächsten Haushalt der Landeshauptstadt darzustellen.

 

Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag mit den vom Ausschussr Bildung und Sport empfohlenen Änderungen zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Bildung und Sport empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1. bei Neubauten, Modernisierungen sowie Sanierungen von Sportanlagen, insbesondere an Schulstandorten, obligatorisch zu prüfen, ob ein wettkampffähiges Großfeld (Fußball) errichtet werden kann,

2. diese Prüfungen für die konkret geplanten Schulsportflächen sowie Breitensportmaßnahmen wie z.B. im Entwicklungsbereich Krampnitz, soweit nicht bereits geschehen, nachzuholen und

3. Ersatzsuchen, wenn geplante bzw. avisierte Standorte (Lerchensteig, Waldstadt/Süd, Kulturbodendeponie, Krampnitz, Fahrland oder Groß Glienicke) entfallen müssen, sofort einzuleiten und entsprechende Fläche sofort für die sportliche Nutzung vorzusehen.

 

Die Prüfergebnisse sind der Stadtverordnetenversammlung bis Juni 2020 vorzulegen.

 

Die finanziellen Möglichkeiten sind im Zusammenhang mit dem nächsten Haushalt der Landeshauptstadt darzustellen.

 

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Anlagen