04.03.2020 - 6.17 Video-Dolmetschen in der Ausländerbehörde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass in der Ausländerbehördenftig Beratungsgespräche, Belehrungen, Hinweise zu Mitwirkungspflichten und alle anderen Amtshandlungen in einer Sprache vorgenommen werden, die die Kund*innen der Ausländerbehörde verstehen.

 

Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Bei Bedarf (z.B. bei offensichtlichen Verständigungsproblemen oder auf ausdrücklichen Wunsch) sollen mündliche Übersetzungen durch den Einsatz von Videodolmetscher*innen angeboten werden.

 

  1. Falls die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Videodolmetsch-Diensten in der Ausländerbehörde noch nicht gegeben sind, sind diese unverzüglich zu schaffen.

 

  1. Das Angebot des Videodolmetschens soll durch mehrsprachige Aushänge in der Ausländerbehörde transparent gemacht werden.

 

  1. Der Einsatz von Kindern und Jugendlichen als Sprachmittler*innen soll künftig untersagt werden.

 

Der Oberbürgermeister soll die Stadtverordneten über die ergriffenen Maßnahmen im April 2020 unterrichten.

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Anlagen