04.03.2020 - 6.19 Nutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion im August 2020 die neuen Gebührensätze sowie einen Zeitplan für die Erstellung einer neuen Gebührenordnung vorzulegen. die geltende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen der Landeshauptstadt Potsdam (Benutzungs- und Gebührensatzung)“ zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung spätestens im April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sind folgende Vorgaben umzusetzen zu prüfen:
- Eine Gebührenerhöhung ….
- …
- ….
….
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfohlenen Änderungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion im August 2020 die neuen Gebührensätze sowie einen Zeitplan für die Erstellung einer neuen Gebührenordnung vorzulegen.
Dabei sind folgende Vorgaben zu prüfen:
- Eine Gebührenerhöhung erfolgt erst 12 Monate nachdem die Ausländerbehörde den Auszug gestattet oder eine (zum Auszug berechtigende) Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.
- Die Gebühren sind nach Art der Unterbringung und Lage der Einrichtung zu differenzieren und werden in der Höhe auf die Durchschnittsmiete einer Nutzungswohnung gedeckelt.
- In der gesamten Kostenkalkulation bleiben Plätze unberücksichtigt, die durch Personen belegt sind, die nicht zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.
Bei der Überarbeitung der Satzung soll der Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam einbezogen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19 kB
|