04.03.2020 - 7.31 Silvesterfeuerwerk ohne Böller
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.31
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 04.03.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten Dörschel eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion und für Klima, Umwelt und Mobilität beantragt.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Sprengstoffverordnung (1. SprengV) anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Stadtgebieten zukünftig auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr abgebrannt werden dürfen.
Diese Anordnung soll rechtzeitig vor dem 31.12.2020 erfolgen.