04.03.2020 - 7.31 Silvesterfeuerwerk ohne Böller

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtverordneten rschel eingebracht sowie die Überweisung in die Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion undr Klima, Umwelt und Mobilität beantragt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage von § 24 Abs. 2 der Spreng­stoffverordnung (1. SprengV) anzuordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Stadtgebieten zukünftig auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht mehr abgebrannt werdenrfen.

 

Diese Anordnung soll rechtzeitig vor dem 31.12.2020 erfolgen.