29.01.2020 - 10.1 Antrag auf Neubesetzung im Hauptausschuss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptauschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) neu besetzt.

 

 

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Anlagen