29.01.2020 - 10.4 Neubesetzung des Aufsichtsrats Stadtentsorgung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH wird entsprechend § 41 Abs. 6 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) neu bestellt.

 

 

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Anlagen