29.01.2020 - 8.17 Nutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.17
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 29.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Boede eingebracht.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Keller, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Fröhlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt darüber hinaus die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmung:
Die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die geltende „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Übergangseinrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen der Landeshauptstadt Potsdam (Benutzungs- und Gebührensatzung)“ zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung spätestens im April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dabei sind folgende Vorgaben umzusetzen:
1. Eine Gebührenerhöhung erfolgt erst 12 Monate nachdem die Ausländerbehörde den Auszug gestattet oder eine (zum Auszug berechtigende) Aufenthaltserlaubnis erteilt hat.
2. Die Gebühren sind nach Art der Unterbringung und Lage der Einrichtung zu differenzieren und werden in der Höhe auf die Durchschnittsmiete einer Nutzungswohnung gedeckelt.
3. In der gesamten Kostenkalkulation bleiben Plätze unberücksichtigt, die durch Personen belegt sind, die nicht zum Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind.
Bei der Überarbeitung der Satzung soll der Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam einbezogen werden.