29.01.2020 - 2.16 Neue Badestellen nach EU-Recht in Potsdam?

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Gemäß § 15 Nr. 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung wird die Anfrage durch den Oberbürgermeister binnen einer Woche in Textform beantwortet.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10782&TOLFDNR=129535&selfaction=print