23.09.2020 - 5 Sonstiges

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Prozess Sonntagsöffnungszeiten im Sterncenter

 

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, informiert, dass die Verwaltung im Nachgang der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Sonntagsöffnung des Sterncenters geprüft habe. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie diesbezüglich getroffene gerichtliche Entscheidungen. Im Ergebnis könne eine Öffnung des Sterncenters unter diesen Bedingungen nicht realisiert werden.

Herr Dr. Scharfenberg kritisiert die Entwicklung der vergangenen Jahre. 2012 wurde der Weihnachtsmarkt im Sterncenter noch als  rechtliche Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung akzeptiert. In den Folgejahren wurde dies immer weiter eingeschränkt; u.a. auch von Ver.di. Berlin öffne an allen 4 Adventssonntagen, was die Händler in Potsdam benachteilige. Diese Schieflage müsse die Stadt kenntlich machen und aktiv werden. Außerdem wiedersprechen die coronabedingten Regelungen dem geforderten Kriterium, besonders viele Menschen zu einem besonderen Ereignis zu akquirieren.

Herr Friederich sieht das Handeln von Ver.di als zu unflexibel; dennoch rate er zur Vorsicht, um nicht alle verkaufsoffenen Sonntage zu gefährden.

 

Frau Meier betont nochmals, dass die Entscheidung des OVG aus dem Jahr 2018 gelte und bestimmte Kriterien definiere, wie der Charakter einer Veranstaltung sein müsse. Zur Zeit habe die  Verwaltung keine Idee, wie das Anliegen der Stadtverordneten umgesetzt werden könne.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass die Landesgesetzgebung jetzt mit einem gerichtlichen Urteil untersetzt sei und die Verwaltung die  Aufgabe habe, rechtskonforme Vorschläge zu machen, um die Öffnungstage letztlich nicht zu kippen – womöglich noch sehr kurzfristig. Das wiederum helfe den Händlern auch nicht, wenn sie die eingekaufte Ware nicht veräußern können.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass die Zielstellung der Landesgesetzgebung eine Erleichterung der Sonntagsöffnungen gewesen sei – tatsächlich ist aber das Gegenteil passiert.

 

 

Videoüberwachung der Einheitsfeier

 

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Frau Meier, informiert, dass sich diesbezüglich die Staatskanzlei mit der Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt habe. Die Kameras dienen ausschließlich dazu, das Geschehen, insbesondere die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen zu beobachten; Daten werden nicht gespeichert. Um dies transparenter zu machen, sollen mehr Hinweisschilder aufgestellt werden.

Auf die Nachfrage von Herrn Linke, wie die Informationskette laufe, führt Frau Meier aus, dass Ordner der Veranstalter auf entsprechende Hinweise handeln, je nach Anlass und Umfang werden Ordnungsamt und Polizei informiert.

Die Nachfrage von Frau Bartelt, ob nun bei jeder Veranstaltung mit einer Videoüberwachung zu rechnen sei, verneint Frau Meier. Jeder Veranstalter müsse sich im Rahmen eines Hygienekonzeptes selbst um die geeigneten Maßnahmen kümmern und diese veranlassen.

Herr Friederich betont, dass die intensiven Besuchertage zur Einheitsfeier erst bevorstehen; besser sei, die entsprechenden Maßnahmen parat und Vorsorge getroffen zu haben.

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