07.10.2020 - 3.4 Konzept für das Jagdschloss Stern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kümmel, Planungsbüro, erörtert anhand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt), unter anderem, dass die Stiftung von 5-6 Jahren für die Projektumsetzung ausgehe, die Sanierung Aufgabe der Stiftung sei und diese eine Machbarkeitsstudie angestellt habe. Zur Finanzierung sei die Verwaltung bereit, mit der Stiftung ins Gespräch zu kommen. Herr Keller plädiert, die Bundesmittel nicht verfallen zu lassen, sondern sich zügig auf den Weg zu machen, zwecks Klärung, wie die Kofinanzierung zu Stande komme.

 

Dr. Scharfenberg betont, dass sie darüber nicht zum ersten Mal diskutieren und es eine Vielzahl von Anläufen gegeben habe. Aus den Ausführungen von Herrn Kümmel habe er vernommen, dass die Stadt sich nicht mehr frage ob, sondern wie sie finanziell unterstützen könne. Er plädiere daher für den Beschluss dieses Antrages.

 

Der Oberbürgermeister entgegnet, dass man den Antrag so interpretieren könne. Hier sei der Auftrag zu prüfen und ein Konzept zu erstellen. Die Stadt ist nicht Eigentümer des Gebäudes und der bauliche Zustand erfordere eine erhebliche Kreativität für ein entsprechendes Konzept. Gerade in Zeiten von Corona stelle dieses eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Auch sei jetzt, Mitte Oktober, die Zeitschiene der Vorlage des Konzeptes zur Aufnahme von Diskussionen zum Nachtragshaushalt 2020 sehr sportlich.

 

Herr Kube plädiert abschließend dafür, die Bundesmittel einerseits nicht verfallen und andererseits genau prüfen zu lassen.

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Der Hauptausschuss beschließt:


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ein Konzept zu erstellen, das eine öffentliche oder teilöffentliche Nutzung des Ensembles des Jagdschlosses Stern einschließlich des Kastellanhauses möglich macht, zum Beispiel für soziale Einrichtungen, Gastronomie oder Vereinsleben.

 

Der Oberbürgermeister soll weiterhin mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und dem Land Brandenburg in Verhandlungen über eine Kostenteilung der Kofinanzierung für die zugesagten 2,9 Mio. Euro Bundesmittel aufnehmen. Ziel ist ein realistisches Nutzungs- und Finanzierungskonzept, das notfalls eine Realisierung in einzelnen Schritten ermöglichen soll. Dieses Konzept soll spätestens bis zur Aufnahme der Diskussionen zum Nachtragshaushalt 2020 vorgelegt werden, damit die haushaltsrelevanten Fragen für die LHP im Rahmen der Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt beraten werden können.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=10786&TOLFDNR=134306&selfaction=print