25.11.2020 - 4.1 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Eingangs verweist der Oberbürgermeister auf die aus den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen;

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt folgende Ergänzung im

§ 5   Hauptausschuss:

 

Ziffer 5

  • Angelegenheiten nach Haushaltssatzung, insbesondere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bei Dringlichkeit auch ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen.“

 

§ 9 Ausschuss für Finanzen

 

Spiegelstrich 3 soll gestrichen werden:

  • erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß Haushaltssatzung,

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt folgende Änderungen im

§ 10 Ausschuss für Kultur

 

Der Ausschuss ist zuständig für:

 

Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt von erheblicher Bedeutung,

Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das nstlerische und kulturelle

  Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der  Kulturgesellschaft der Stadt

Angelegenheiten freier Träger der Kultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,

Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,

Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,

Angelegenheiten der kulturellen Bildung

Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.

Erinnerungs- und Gedenkkultur

Jugendsoziokultur

Fortschreibung der kulturellen Leitlinien

 

Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:

 

bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,

bei Juryverfahren,

der Gedenktafelkommission und

bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.

 

Abstimmungsergebnis

Die von den o.g. Ausschüssen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden mit

 

15 Ja-Stimmen angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.

 

Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.