25.11.2020 - 4.1 Ausschusszuständigkeitsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktionen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Eingangs verweist der Oberbürgermeister auf die aus den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen;
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt folgende Ergänzung im
§ 5 – Hauptausschuss:
Ziffer 5
…
- Angelegenheiten nach Haushaltssatzung, insbesondere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bei Dringlichkeit auch ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen.“
§ 9 – Ausschuss für Finanzen
Spiegelstrich 3 soll gestrichen werden:
…
- erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß Haushaltssatzung,
Der Ausschuss für Kultur empfiehlt folgende Änderungen im
§ 10 Ausschuss für Kultur
Der Ausschuss ist zuständig für:
• Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt von erheblicher Bedeutung,
• Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das künstlerische und kulturelle
Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der Kulturgesellschaft der Stadt
• Angelegenheiten freier Träger der Kultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,
• Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,
• Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,
• Angelegenheiten der kulturellen Bildung
• Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.
• Erinnerungs- und Gedenkkultur
• Jugendsoziokultur
• Fortschreibung der kulturellen Leitlinien
Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:
• bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,
• bei Juryverfahren,
• der Gedenktafelkommission und
• bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.
Abstimmungsergebnis
Die von den o.g. Ausschüssen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden mit
15 Ja-Stimmen angenommen,
bei einer Stimmenthaltung.
Der so geänderte Antrag wird zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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96,4 kB
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