25.11.2020 - 3 Vor- und Zwischenfinanzierung der Planungs- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Eingangs erhält Herr Menzel das Rederecht und verweist in diesem Rahmen auf seine, zu dieser Beschlussvorlage eingereichten Änderungen/Ergänzungen.

Der Oberbürgermeister macht ihn darauf aufmerksam, dass er für den Hauptausschuss passives Teilnahmerecht habe, was eine Antragstellung ausschließe und verweist auf die entsprechenden Regelungen im § 30 BbgKVerf.

 

Anschließend bringt Herr Kümmel, Planungsbüro, die Vorlage ein.

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 lit. c) der Entwicklungsträgerbeauftragung aus dem Treuhandvermögen die Kosten des 1. bis 3. Bauabschnitts der Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen im Entwicklungsgebiet Krampnitz der Landeshauptstadt Potsdam vorzufinanzieren. 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH auf der Grundlage des Ver- und Entsorgungsvertrages eine Zwischenfinanzierungs-vereinbarung für die Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen des 1. bis 3. Bauabschnitts sowie der Planungsleistungen des 4. bis 13. Bauabschnitts im Entwicklungsgebiet Krampnitz abzuschließen.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen