25.11.2020 - 3 Vor- und Zwischenfinanzierung der Planungs- und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Planungsbüro
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Planungsbüro
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Eingangs erhält Herr Menzel das Rederecht und verweist in diesem Rahmen auf seine, zu dieser Beschlussvorlage eingereichten Änderungen/Ergänzungen.
Der Oberbürgermeister macht ihn darauf aufmerksam, dass er für den Hauptausschuss passives Teilnahmerecht habe, was eine Antragstellung ausschließe und verweist auf die entsprechenden Regelungen im § 30 BbgKVerf.
Anschließend bringt Herr Kümmel, Planungsbüro, die Vorlage ein.
Der Hauptausschuss beschließt:
- Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 lit. c) der Entwicklungsträgerbeauftragung aus dem Treuhandvermögen die Kosten des 1. bis 3. Bauabschnitts der Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen im Entwicklungsgebiet Krampnitz der Landeshauptstadt Potsdam vorzufinanzieren.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH auf der Grundlage des Ver- und Entsorgungsvertrages eine Zwischenfinanzierungs-vereinbarung für die Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen des 1. bis 3. Bauabschnitts sowie der Planungsleistungen des 4. bis 13. Bauabschnitts im Entwicklungsgebiet Krampnitz abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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