09.12.2020 - 11 Statusbericht zur Corona-Pandemie

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Eingangs informiert der Geschäftsführer des Klinikums Ernst von Bergmann, Herr Schmidt, an Hand einer Powerpoint-Präsentation über die Situation in seinem Haus. Er betont, dass das Klinikum in Sorge sei, weil die Pandemiesituation stetig zunehme. Das sei unabhängig von den Inzidenzzahlen, denn diese hätten erst mit einem Zeitverzug von 2 Wochen Auswirkungen auf das Krankenhausgeschehen. Damit sei jetzt schon absehbar, dass das Klinikum an seine Grenzen komme, zumal davon ausgegangen werde, dass diese Situation bis März/April des nächsten Jahres anhalten werde.

Er informiert im Weiteren über die Versorgungscluster (VCC = Versorgungscluster Corona) und die Inzidenzen im Land Brandenburg sowie deren Auswirkungen auf die Versorgungsleistungen  und die Auslastung der Bettenkapazitäten. Er betont, dass die Epidemielage gleichgesetzt werde mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten, woraus in Folge ab sofort eine abgestimmte Zusammenarbeit der Beteiligten/Regionalstellen des Rettungsdienstes und anderer Einrichtungen wie Krankenhäuser, Feuerwehr usw. resultiere. Herr Schmidt erläutert die sich daraus ableitenden Maßnahmen. In seinen Ausführungen verweist er darauf, dass lt. Bevölkerungsschutzgesetz die Reha-Kliniken als Krankenhausstandorte übernommen und leichte bis mittlere Coviderkrankte versorgen werden. Fazit, so Herr Schmidt, die Bedrohungslage entwickelt sich vomden des Landes Brandenburg weiter nach Westen, es gebe eindeutige Überlastungssignale und Kapazitätsgrenzen bei weiter steigenden Inzidenzzahlen.

 

Anschließend erläutert der Oberbürgermeister, dass diese Situation heute auch im Verwaltungsstab vorgetragen wurde, verbunden mit der Frage, wie lange die Stadt bei den absehbaren Auswirkungen warten oder aber andere Möglichkeiten in Abstimmung mit dem Land nutzen wolle, um dem entgegenzuwirken. Deshalb habe er schon gestern Abend die Beigeordnete Frau Meier und die Fachbereichsleitende Recht, Frau Krusemark, gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen nach der aktuellen Rechtslage möglich sind, um das dem Land noch heute signalisieren und vor weiteren möglichen Entscheidungen des Landes (nach Gesprächen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten) umsetzen zu können.

Frau Meier verweist darauf, dass die Inzidenzzahlen sich deutlich der 200er Marke nähern, so dass von der im § 24 Abs. 1 der Eindämmungsverordnung effneten Möglichkeit, verschärfte Maßnahmen zu erlassen, Gebrauch gemacht werden soll.

Deshalb werde vorgeschlagen, den Alkoholkonsum auf allen Straßen und Plätzen, wo jetzt schon eine Maskenpflicht gelte, zu verbieten. Dieses Alkoholverbot werde später um die Plätze ergänzt, an denen zu Silvester das Böllerverbot gelte. Darüber hinaus werde auf allen Wochenmärkten der Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Dies, so die Beigeordnete, um das Verweilen vor Ort einzuschränken und die Maskenpflicht durchzusetzen. Auf Nachfragen in der sich anschließenden Diskussion betont sie, dass es sich hierbei nicht um ein Alkoholverbot handele, sondern aus Infektionsschutzgründen der Ausschank untersagt werde, da der Mindestabstand nicht eingehalten und der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werde. Ein Ausschankverbot zu erlassen, so Frau Krusemark, sei komplizierter die Abwägung und Differenzierung falle hier schwerer. Herr Heuer betont, dass die Reduzierung der „Freiluftgastronomie“tig und konsequent sei.

 

Bezüglich der Schulen, so Frau Meier, sollen jetzt schon die Regeln gelten, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 vorgesehen sind, d.h. r gymnasiale Oberstufen und Oberstufenzentren werde Wechselunterricht angeordnet, davon ausgenommen seien Abitur- und Abschlussklassen. Schulsport werde generell untersagt und Lehrer sowie Schüler, die sich derzeit in Quarantäne befinden, sollen vor den Weihnachtsferien nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Für diese Maßnahmen sei eine Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich; hier hoffe die Stadt auf die Unterstützung des Landes.

Auf Nachfrage von Herrn Teuteberg erläutert Frau Aubel den Sachstand zu den Konzeptenr Wechselunterricht, die an allen Schulen, wenn auch in unterschiedlicher Art, existieren. Das begründe sich sowohl in der Schulform als auch im Grad der Digitalisierung.

Herr Wollenberg betont, dass er sich eine einheitliche Regelung wünsche, die an allen Schulen gelte. Dem schließt sich Herr Heuer an, denn ansonsten fehle die Akzeptanz und er warne davor, sich auf Empfehlungen zu beschränken.

Der Oberbürgermeister betont, dass es darum gehe, die Unterrichtsform zu ändern, was möglich und auch mit den Landkreisen abgestimmt sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Said zur Einrichtung eines Ersatzkrankenhauses betont Herr Schmidt, dass nicht die Räume und die technische Ausstattung fehle, sondern die Mitarbeitenden, die über eine entsprechende intensivmedizinische Ausbildung verfügen gesucht werden also händeringend Fachkräfte. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass die Errichtung eines Ersatzkrankenhauses eine Landesaufgabe sei und nicht eine hoheitliche Aufgabe der Kommune. Bezüglich der erfragten Impfstrategie verweist er auf die laufenden Vorbereitungen in der Metropolishalle.

 

Herr Dörschel führt aus, dass der Zeitverlust zwischen einem Verdachtsfall und einer bestätigten Infektion seiner Meinung nach zu hoch sei, da in der Zwischenzeit für die Personen keine Beschränkungen gelten. Der Oberbürgermeister betont, dass sich das Gesundheitsamt nach den Vorgaben des RKI richte und hier von einem Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte die Rede sei. Frau Meier ergänzt, dass alle Maßnahmen auf der Grundlage eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns erfolgen müssen.

 

Abschließend ndigt der Oberbürgermeister an, dass nach der Hauptausschusssitzung das Ersuchen zur Benehmensherstellung mit dem Land auf den Weg gebracht werde und sobald diese erfolgt ist, die Regeln erlassen werden.

 

Im Weiteren führt Herr Piest unter Verweis auf die Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung – BbgKomNotV – auf die Möglichkeit der Nutzung alternativer Sitzungsformate, so auch der Videokonferenzen. Im Zuge dessen sei es notwendig, eine Art Grundsatzregelung zu treffen, von welchen der möglichen Formate der Hauptausschuss Gebrauch machen wolle. Dies auch unter Berücksichtigung dessen, dass der Hauptausschuss ein beschließender Ausschuss ist und regelmäßig nicht öffentliche Tagesordnungspunkte abzuhandeln hat. Deshalb werde vorgeschlagen, die Tagesordnungen alternativ zu planen, wie in dem ausgereichten Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut ausgewiesen:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzungen des Hauptausschusses werden gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung - BbgKomNotV) folgende Regelungen getroffen:

 

Aufgrund der aktuellen Pandemielage sieht es der Hauptausschuss als erforderlich an, die nachfolgenden in der BbgKomNotV bestimmten Abweichungen für die zukünftigen Sitzungen des Hauptausschusses anzuwenden.

 

Zukünftige Sitzungen werden als Präsenzsitzung oder Videositzung durchgeführt. Beschlüsse über Beratungsgegenstände, welche in dem Verfahren nach § 5 BbgKomNotV (Präsenzsitzung) oder § 6 BbgKomNotV (Videositzung) behandelt wurden oder bei denen im Rahmen einer Sitzung auf eine Vorberatung verzichtet wurde, können auch im schriftlichen Umlaufverfahren (§ 8 BbgKomNotV) gefasst werden.

 

Im Rahmen der Abweichungen ist der Grundsatz der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 9 BbgNotKomV zu beachten.

 

Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hauptausschusses werden in der Regel  wie folgt aufgestellt:

 

-          Eine Tagesordnung mit allen zu beschließenden öffentlichen Drucksachen sowie alle nicht öffentlichen abzuhandelnden Punkte wird für die erste Sitzung des Gremiums im Monat aufgestellt. Diese Sitzungen werden grundsätzlich als reguläre Sitzungen unter Beachtung der Maskenpflicht und Abstandsregelung durchgeführt.

 

-          Eine Tagesordnung mit allen Drucksachen, die mit einer Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung zurückgegeben werden, alle öffentlichen Mitteilungsvorlagen und sonstigen öffentlichen Punkten wird für die zweite Sitzung des Gremiums im Monat aufgestellt. Diese Sitzungen werden grundsätzlich als Videokonferenzen durchgeführt. Die Nutzungsrichtlinie für Videokonferenzen der StVV ist zu berücksichtigen.

 

Vor jeder Sitzung obliegt dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden im Einzelfall die Entscheidung, von welcher Form er tatsächlich Gebrauch machen wird. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.

 

Diese Regelung behält ihre Wirksamkeit, bis der Inzidenzwert unter 50 sinkt, längstens jedoch bis zum Außerkrafttreten der BbgKomNotV.

 

 

Herr Kube fragt nach, warum das heute, ohne Vorbereitung beschlossen werden soll und wie ein schriftliches Umlaufverfahren funktioniere. Er habe insbesondere dagegen Bedenken und bittet, den Satz zu streichen.

Frau Hüneke entgegnet, dass es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewesen sei, die in Anbetracht der Inzidenzzahlen ein Nachdenken über die Durchführung von Ausschusssitzungen angeregt habe. Ihre Fraktion unterstütze den vorliegenden Vorschlag.

Herr Teuteberg signalisiert ebenfalls grundsätzliche Zustimmung und regt an, auch das Abstimmungsverfahren digital durchzuführen, da es diese Möglichkeit bereits gebe.

Herr Piest erwidert, dass das Umlaufverfahren in der BbgKomNotV als eine Variante enthalten sei und der Vorsitzende im Rahmen einer Erforderlichkeitsprüfung die zur Verfügung stehenden Alternativen abwägen und dokumentieren muss. Der Grundsatzbeschluss macht die Anwendung dieser alternativen Sitzungsformate erstmal möglich; das Umlaufverfahren ist eine „Vorhaltevariante“, die auch nur für abschließende Abstimmungen in Frage komme und überschaubar sei. Für Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung sollen die Videokonferenzen genutzt werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg führt aus, dass er diese Zweiteilung für nachvollziehbar halte, eine apodiktische Trennung aber nicht befürworte; auch in regulären Sitzungen sollte die Beratung von Drucksachen, die mit einer Empfehlung zurück an die Stadtverordnetenversammlung gehen, möglich sein. Der Oberbürgermeister verweist auf sein Recht der Abwägung; Ziel war eine klare Darstellung der Verfahrensweise.

Herr Wollenberg spricht sich für eine klare Regelung aus, die auch helfen könne, die Diskussion zu disziplinieren. Um die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (StVV) zu entlasten, seien in der Vergangenheit viele Drucksachen zur Erledigung an den Hauptausschuss überwiesen worden.

Herr Linke äußert Zweifel an dieser „Geißelung“, wenn entsprechend große Räumlichkeiten vorhanden sind - besser wäre es, ein Zeitlimit zu nutzen.

Frau Dr. Zalfen plädiert dafür, konsequent zu sein und eine klare, rechtssichere Entscheidung zu fällen – das habe oberste Priorität.

Herr Heuer verweist darauf, dass die Ausschussvorsitzenden in einem mit dem Büro der StVV abgestimmten Schreiben über die Rahmenbedingungen informiert wurden. Mit dem Beschlussentwurf liege jetzt ein vorbildlicher Ausfluss dessen vor. Nach seinen Erfahrungen sind Videokonferenzen eine „wackelige Variante“ – deshalb sollte man Vorsicht walten lassen und diese Variante erst anwenden, wenn das Risiko zu hoch ist.

Herr Dr. Scharfenberg regt eine Prüfung des Verfahrens nach einem Testlauf an, die der Oberbürgermeister auch zusagt. Jetzt sollte so gestartet und im Zweifelsfall nachjustiert werden.

 

Der Beschlussvorschlag mit dem o.g. Wortlaut wird zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

14

Ablehnung:

  1

Stimmenthaltung:

  2

 

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