02.12.2020 - 7.3 Ausschusszuständigkeitsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

§ 5   Hauptausschuss

 

Ziffer 5

  • Angelegenheiten nach Haushaltssatzung, insbesondere über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, bei Dringlichkeit auch ohne Vorberatung im Ausschuss für Finanzen.“

 

§ 9 Ausschuss für Finanzen

 

Spiegelstrich 3 soll gestrichen werden:

 

  • erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß Haushaltssatzung,

 

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit der vom Rechnungsprüfungsausschuss empfohlenen Streichung im § 9 zuzustimmen.

 

Die Ausschüsse für Bildung und Sport, für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion, für Klima, Umwelt und Mobilität, für Ordnung und Sicherheit, Partizipation, Transparenz und Digitalisierung und für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes empfehlen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:

 

§ 10

Ausschuss für Kultur

Der Ausschuss ist zuständig für

 

          alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt von erheblicher Bedeutung,

          Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das nstlerische und kulturelle Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,

          Angelegenheiten freier Träger der Kultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,

          Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,

          Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,

          Angelegenheiten der kulturellen Bildung,

          Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen,

          Erinnerungs- und Gedenkkultur,

          Jugendsoziokultur,

          Fortschreibung der kulturellen Leitlinien.

 

Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:

 

          bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,

          bei Juryverfahren,

          der Gedenktafelkommission und

          bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag mit den Änderungen/Ergänzungen aus dem Rechnungsprüfungsaus­schuss und dem Ausschuss für Kultur zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen