02.12.2020 - 6.10 Jahresabschluss 2017 der Landeshauptstadt Potsd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Rechnungswesen und Steuern
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister am 07.10.2020 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtüberschuss von 45.666.351,38 EUR aus. Der Gesamtüberschuss ergibt sich aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit von 43.348.267,55 EUR, dem Finanzergebnis von 639.818,93 EUR und dem außerordentlichen Ergebnis von 1.678.264,90 EUR.
- Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2017 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 zur Kenntnis.
- Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
- Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen/Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 34.233.750,25 EUR (mit Wirkung auf Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt) sowie für Investitionsauszahlungen in Höhe von 54.322.385,50 EUR vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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