02.12.2020 - 9.1 Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses

Beschluss:
abgelehnt
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Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung macht darauf aufmerksam, dass dieser Antrag der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bedarf und bittet, die Ja-Stimmen zu zählen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Jugendhilfeausschuss gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu zubilden und zubesetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

26

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

Damit hat dieser Antrag gemäß § 41 Abs. 5 BbgKVerf nicht die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erreicht.