02.12.2020 - 15 Personalentscheidungen Geschäftsführung Kliniku...

Beschluss:
abgelehnt
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Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Linke eingebracht.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt und in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum „Ernst von Bergmann“ gGmbH angewiesen, keine rechtsverbindlichen Handlungen zur Besetzung der Geschäftsführung zu unternehmen, solange der vom Aufsichtsrat des Klinikums beauftragte Untersuchungsbericht nicht vorliegt und im Hauptausschuss beraten wurde.

 

Die Entscheidungen über die Konditionen der Auflösung von Arbeitsverträgen mit der beurlaubten Geschäftsführung sowie über die Neubesetzung oder Neuausschreibung der Geschäftsführung sollen im Anschluss daran gefällt werden.

 

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