04.11.2020 - 11.1 Neubildung des Hauptausschusses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und -besetzt.

 

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Anlagen