04.11.2020 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 169Gewerbegebiet Trebbiner Straße ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" (DS 03/SVV/0557) wird eingestellt und mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben (siehe Anlage 3).
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 5). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
  4. Die Festlegung der Priorität des Bebauungsplans Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" soll entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen