04.11.2020 - 8.7 Schutz des Fahrlander Sees
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Zusätze:
- Fraktion Bürgerbündnis
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bürgerbündnis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ortsbeirat Neu Fahrland empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.
Der Ortsbeirat Fahrland empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,
die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,"
2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.
Den Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag in der vom Ortsbeirat Fahrland empfohlenen Fassung und der Terminanpassung im letzten Absatz des Beschlusstextes von „… ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten. …“ auf „… ist bis Februar 2021 ein Zwischenbericht und bis April 2021 der Abschlussbericht vorzulegen.“ zuzustimmen.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlene geänderte Terminstellung wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der Antrag in der vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen geänderten Fassung zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,
- entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
- in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
- ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.
Den Ortsbeiräte Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Februar 2021 ein Zwischenbericht und bis April 2021 der Abschlussbericht vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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688,7 kB
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