04.11.2020 - 8.17 Steigerung der Nutzungsqualität im öffentlichen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen im 4. Absatz zuzustimmen:

 

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Zur Vorbereitung der Werkstatt ist der Stadtverordnetenversammlung dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität im März 2021 im Oktober 2020 Bericht zu erstatten ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ausgehend vom Innenstadtverkehrskonzept 2017 und dem Ziel einer schrittweise autofreien Innenstadt bis 2024, eine Untersuchung zum ruhenden Verkehr zu veranlassen und dann in einem zweiten Schritt ein Konzept zur Steigerung der Nutzungsqualität im öffentlichen Straßenraum zunächst der 2. Barocken Stadterweiterung zu entwickeln.

 

Insbesondere sollen basierend auf einer Bestandsanalyse im Gebiet der zweiten barocken Stadterweiterung Bereiche identifiziert werden, in denen ruhender Verkehr reduziert werden kann, um dann für die freiwerdenden Flächen Möglichkeiten einer attraktiven  Nachnutzung aufzuzeigen. Die Parkraumbewirtschaftung ist entsprechend anzupassen. Im Ergebnis soll ein Stufenplan vorliegen, der die Teilphasen des Umsetzungsprozesses in Form von „Meilensteinen“ mittels geeigneter Kennzahlen transparent und nachvollziehbar darstellt.

 

Schließlich ist für 2021 ein Werkstattverfahren einzuplanen und vorzubereiten, in dem alle Nutzungsaspekte vom Geschäftsleben, der Gastronomie, dem Fuß-und Radverkehr betrachtet und mit dem besonderen Anspruch des denkmalgeschützten Straßenraumes in eine harmonische Beziehung gesetzt und weiterentwickelt werden.

 

Zur Vorbereitung der Werkstatt ist dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität im März 2021 ein Zwischenbericht vorzulegen.

 

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Anlagen