04.11.2020 - 9.58 Änderung der Fraktionsfinanzierung 2020/2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.58
- Zusätze:
- Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Auf eine Einbringung des Antrags wird verzichtet.
Der vorliegende Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Menzel, BVB/Freie Wähler mit dem Wortlaut:
Die Fraktionsfinanzierung wird für die Monate der in Brandenburg geltenden Corona Eindämmungsverordnung auf 75% der Beträge gekürzt.
wird ebenfalls nicht eingebracht, da der Stadtverordnete Menzel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend ist.
Abstimmung:
Der o.g. Ergänzungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Punkt 4 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung DS 19/SVV/1017 - Fraktionsfinanzierung- vom 06.11.2019 wird wie folgt geändert:
Fraktionen dürfen im Haushaltsjahr 2020 eine Rücklage bilden und in das Haushaltsjahr 2021 übertragen, die zwei monatliche Zuweisungsbeträge der jeweiligen Fraktion nicht überschreitet.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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46,3 kB
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Anlagen
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