04.11.2020 - 9.63 Konzept zur Durchführung dezentraler Bürger-Bud...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.63
- Zusätze:
- Stadtverordneter Heuer, als Vorsitzender der StVV, Dr. Wegewitz, Fraktion SPD, Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE, Lüdcke, Fraktion CDU, Heigl, Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
„Konzept zur Durchführung dezentraler Bürger-Budgets im Jahr 2020/21“
Die zentralen Inhalte lauten:
- Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin aktiv und umfangreich an der Gestaltung ihres Haushalts. Dazu gehören sowohl die Durchführung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts, als auch zukünftig die Bereitstellung gesonderter dezentraler Bürger-Budgets. Die Verfahren sollen sich grundsätzlich am Haushaltsaufstellungsprozess orientieren und abwechselnd stattfinden. Aufgrund der Ausnahmesituation, begründet durch die Ausbreitung des Corona-Virus, ist im Jahr 2021 sowohl die Durchführung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts als auch die Einführung dezentraler Bürger-Budgets vorgesehen.
- Die Bürger-Budgets werden jeweils in den sechs Sozialräumen der LHP vergeben, dabei kann eine weitere räumliche Differenzierung (Stadt- / Ortsteile) vorgenommen werden.
- Bürger-Budgets bieten der Bewohnerschaft finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung von Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, Nachbarschaften stärken oder das Wohnumfeld verschönern.
- Erstmalig stehen mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 120.000 Euro zur Durchführung von bis zu sechs Bürger-Budgets zur Verfügung. Pro Bürger-Budget sind demnach 20.000 Euro vorgesehen. Davon sind 18.000 Euro zur Realisierung der Bürgervorschläge und bis zu 2.000 Euro für die Prozessorganisation zu verwenden. Bürgervorschläge, die durch das Bürger-Budget finanziert werden, dürfen den Maximalwert von 5.000 Euro nicht überschreiten und sollen bis zum Ende des Jahres 2021 realisiert werden.
- Partner vor Ort sind dazu aufgerufen, mit der LHP bei der Durchführung von Bürger-Budgets zusammenzuwirken. Sie werden Ansprechpartner bei der Einreichung von Vorschlägen sein. Daneben sichern sie die direkte Abstimmung über die Vorschläge durch die Einwohnerinnen und Einwohner oder die Entscheidung einer öffentlich tagenden Bürgerjury. In Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemielage wird angeregt, das Verfahren digital zu realisieren.
- Nach der erstmaligen Realisierung der Bürger-Budgets soll eine Evaluation des Prozesses stattfinden. Hierbei ist der Beteiligungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit einzubeziehen.
Mit dem als Anlage vorliegenden Konzept wird ein zeitlich angepasstes, konkretes Vorgehen definiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
733,8 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
55,5 kB
|