16.09.2020 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 168 "Erholungsgärten am Horst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen