16.09.2020 - 7.8 Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A, 4B, 5A, 5B und 6).
  2. Den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg", 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird zugestimmt (siehe Anlagen 9 und 10).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).

 

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Anlagen