16.09.2020 - 9.13 Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung bei ern...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Antrag wird in einer neuen Fassung namens der Fraktion DIE LINKE von der Stadtverordneten Lange eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie bei bestehender Elternzeit eines oder beider Elternteile der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für bereits in der Kindertagesbetreuung befindliche Geschwisterkinder von 6 auf 8 Stunden erhöht werden kann.

 

Die Prüfung soll sich nicht nur auf Neueinstufungen, sondern auch auf alle derzeit in Elternzeit befindlichen Eltern und die betroffenen Kinder erstrecken.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2020 zu berichten.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen