16.09.2020 - 9.17 Bewilligung von Leistungen der Frühförderung

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Antrag wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Walter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Antragsverfahren zur Bewilligung von Leistungen der Frühförderung gem. ALT: §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) i.V. mit § 55 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) NEU: §§ 46 SGB IX i.V. mit § 79 IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - für Kinder mit Frühförderbedarf entsprechend der neuen Gesetzgebung zu überarbeiten und zu vereinfachen. Zu berücksichtigen sind hierbei im Wesentlichen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sowie im Konkreten das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bzw. dessen Landesausführungsgesetz (AG-BTHG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Ein Entwurf ist der Stadtverordnetenversammlung zum Ende des vierten Quartals 2020 vorzulegen.

 

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, mit sofortiger Wirkung die Frist der Absage eines Frühfördertermins von aktuell bis zu 72 Stunden auf künftig einheitlich 24 Stunden vor dem Termin zu verkürzen.