16.09.2020 - 11.4 Neubesetzung des Werksausschusses des Kommunale...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf die Einbringung des Antrags wird verzichtet.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet gemäß § 93 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss über die Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) der Landeshauptstadt Potsdam aus den Vorschlägen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

 

über die Fraktion der SPD

als Mitglieder                                                          als Stellvertreter/-in

1. Frau Babette Reimers                                           1. Herr Dr. Hagen Wegewitz

2. Frau Grit Schkölziger                                             2. Herr Leon Troche

                                                                            (jede/-r Vertreter/-in kann jedes

 Mitglied vertreten)

über die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

als Mitglied                                                             als Stellvertreter/-in

1. Herr Jens Dörschel   1. Frau Wiebke Bartelt

 

über die Fraktion DIE LINKE

als Mitglied                                                             als Stellvertreter/-in

1. Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg                     1. Frau Jana Schulze

 

über die Fraktion der CDU

als Mitglied                                                  als Stellvertreter/-in

1. Herr Dr. Wieland Niekisch                                1. Herr Götz Th. Friederich


über die Fraktion die aNDERE

als Mitglied  als Stellvertreter/-in

1. Frau Anja Heigl  1. Herr Christian Kube

  2. Herr Carsten Linke

  (Die Stellvertretung erfolgt in der

  angegebenen Reihenfolge)

über die Fraktion der AfD

als Mitglieder  als Stellvertreter/-in

  1. Herr Oliver Stiffel 1. Herr Chaled-Uwe Said

 

über die Fraktion DIE LINKE (*Einigung mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

(1 Sitz)

 

als Mitglied als Stellvertreter/-in

 Herr Stefan Wollenberg Herr Ralf Jäkel

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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