19.08.2020 - 7.2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Groß Glienicke empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Änderungsantrag vom 09.06.2020 zuzustimmen, mit folgender Änderung im 2. Absatz des Beschlusstextes:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die die Einbeziehung der auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1, Gemarkung Groß Glienicke in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ (OT Groß Glienicke) zum Gegenstand hat.

 

Als Planungsziel für diese Flächen sollen die Nutzungen festgelegt werden, die nach Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zulässig sind.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Änderung zuzustimmen.

 

 

Nach einigen Diskussionsrednern wird der Antrag in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so geänderte Drucksache zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die die Einbeziehung der auf der östlichen Straßenseite der L 20 gelegenen Flurstücke 111, 115 und 116 der Flur 1, Gemarkung Groß Glienicke in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 19 „Ehemaliger Schießplatz“ (OT Groß Glienicke) zum Gegenstand hat.

 

Als Planungsziel für diese Flächen sollen die Nutzungen festgelegt werden, die nach Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ zulässig sind.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen