19.08.2020 - 7.3 Nachhaltige Bauweise beim Neubau öffentlicher G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag in der neuen Fassung vom 03.03.2020 mit der Streichung des 2. Absatzes im Beschlusstext wie folgt zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten, zur CO2-Einsparung bei der Errichtung öffentlicher Gebäude der sozialen Infrastruktur die Anwendung der Holzbauweise bei den Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen zu prüfen.

 

Sollte nicht von der Holzbauweise Gebrauch gemacht werden, ist dieses der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Erarbeitung der vorhabenbezogenen Aufgabenstellung zur Objektplanung zu begründen. Dabei soll auch dargelegt werden, wie die gegenüber der Holzbauweise zu erwartenden höheren CO2-Emissionen von Baustoffen der Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen kompensiert werden können.

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit der vom Werksausschuss Kommunaler Immobilen Service empfohlenen Änderung zuzustimmen.

 

Da es keinen Redebedarf gibt, wird die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlene Fassung zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Neuerrichtung von Bauten der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Sporthallen und Kindertagesstätten, zur CO2-Einsparung bei der Errichtung öffentlicher Gebäude der sozialen Infrastruktur die Anwendung der Holzbauweise bei den Trag-, Innen- und Außenwandkonstruktionen zu prüfen.
 


 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen